Die folgende Übersicht zeigt alle Klassen, die von uns ausgebildet werden, mit deren Inhalt, Geltungsdauer, Mindestalter und ob ein Vorbesitz einer bestimmten Klasse Voraussetzung ist.
| Klasse | Inhalt | Geltung | Alter | Vorbesitz |
|---|---|---|---|---|
| A | Ab Vollendung des 25. Lebensjahres kann die Fahrerlaubnis erworben werden. | ohne Befristung | 25 | Nein |
| A (beschränkt) | Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h .Die Fahrerlaubnis wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW ( 34 PS ) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg ( mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt ( stufenweiser Zugang ). | ohne Befristung | 18 | Nein |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Wird vor Vollendung des 18. Lebens- jahres nur für Leichtkrafträder mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h erteilt. | ohne Befristung | 16 | Nein |
| B | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt. |
ohne Befristung | 18 | Nein |
| BE | Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen. | 5 Jahre | 18 | Klasse B |
| C | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. | 5 Jahre | 18 | Klasse B |
| CE | Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. | 5 Jahre | 18 | Klasse C |
| C1 | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. | bis zum 50 Lebensjahr, danach für 5 Jahre | 18 | Klasse B |
| C1E | Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen. | bis zum 50 Lebensjahr, danach für 5 Jahre | 18 | Klasse C1 |
| M | Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
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Ohne Befristung | 16 | Nein |









